Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Erdgeschoss, Sitzungssaal II
Streitgegenstand: Die Klägerin verfolgt mit ihrer vom Senat zugelassenen Berufung das Begehren weiter, die ihr auferlegte Verwaltungsgebühr für eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung aufzuheben. Der Beklagte hat bei der Festsetzung der Gebühr den tatsächlichen Verwaltungsaufwand zugrunde gelegt. Die Klägerin wendet dagegen im Wesentlichen ein, der Verwaltungsaufwand sei nicht schlüssig dargelegt und die Höhe der Gebühr sei auch nicht angemessen