Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Kläger begehrt, die Beklagten zu verpflichten, den Planfeststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt 1.5 des Projekts Stuttgart 21 vom 13.10.2006 in Gestalt seiner letzten Änderung befristet zu widerrufen, soweit er die bauliche Abtrennung der Gäubahn, insbesondere die Abtragung des Damms im Bereich der Rampe zum Gäubahnviadukt, regelt.