Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Kläger begehrt, die Beklagte zu verpflichten, das Verfahren für den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts vom 28.1.2005 für den Planfeststellungsabschnitt 1.1. und für dessen Planfeststellungsbeschluss vom 13.10.2006 für Planfeststellungsabschnitt 1.5. des Projekts Stuttgart 21 wiederaufzunehmen und die Beschlüsse insofern aufzuheben, als sie eine Rechtswirkung zu Gunsten der Unterbrechung der „Gäubahn" entfalten.