Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstra0e 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Die Stadt Philippsburg und drei Anwohner begehren mit ihren Klagen die Aufhebung der 9. und der 10. Änderungsgenehmigung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung vom 08.12.2021 und vom 25.07.2023 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 30.07.2024, mit denen der Beigeladenen die Aufbewahrung von verfestigten mittel- und hochradioaktiven Kernbrennstoffen in Form von Glaskokillen aus der Wiederaufbereitung bestrahlter Brennelemente aus deutschen Kraftwerken in La Hague in insgesamt vier Transport- und Lagerbehältern genehmigt wurde. Die ebenfalls anhängig gemachten Eilanträge hat der 10. Senat mit Beschluss vom 07.11.2024 (- 10 S 1555/24 - juris) abgelehnt. Die Kläger verfolgen mit ihren Anfechtungsklagen ihr Begehren weiter und machen insbesondere geltend, dass es im Rahmen der Aufbewahrung der mittel- und hochradioaktiven Kernbrennstoffe zu Ereignisse kommen könne, die zur Freisetzung von Radioaktivitätskonzentrationen führen könne, die über den maßgeblichen Richtwerten liegen würden.