Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Normenkontrollantrag gegen eine Vergnügungssteuersatzung, die für Geräte mit Gewinnmöglichkeit sowohl in Spielhallen als auch in Gaststätten einen Steuersatz vom 25 % der elektronisch gezählten Bruttokasse vorsieht, mindestens jedoch 425,-- EUR pro Monat und Spielgerät.