Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Antragsteller ist Miteigentümer eines Mehrparteienhauses, welches unmittelbar an der Grenze zu einem geplanten neuen Wohngebiet liegt. Er hält den Bebauungsplan der AGin für nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und in mehrfacher Hinsicht abwägungsfehlerhaft, u.a. in Bezug auf die durch die Planung ausgelöste Verkehrsproblematik und die zugelassene Massivität der Bebauung.