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Datum: 26.06.2025

Uhrzeit: 10:30

A. gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Asylantrag

Aktenzeichen: A 9 S 367/23

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Erdgeschoss, Sitzungssaal II.

Streitgegenstand: Die Klägerin aus Nigeria begehrt die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 bzw. Abs. 7 S. 1 AufenthG und wendet sich gegen die verhängte Abschiebungsandrohung sowie das Einreise- und Aufenthaltsverbot.