Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Erdgeschoss, Sitzungssaal II.
Streitgegenstand: Die Klägerin aus Nigeria begehrt die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 bzw. Abs. 7 S. 1 AufenthG und wendet sich gegen die verhängte Abschiebungsandrohung sowie das Einreise- und Aufenthaltsverbot.