Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Erdgeschoss, Sitzungssaal II.
Streitgegenstand: Feststellung der Unwirksamkeit der „2G-Regel“ für den Zugang zu universitären Veranstaltungen in der „Alarmstufe II“ (§ 2 Abs. 5 Corona-Verordnung Studienbetrieb), der Einschränkungen von privaten Zusammenkünften und privaten Veranstaltungen in den „Alarmstufen“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 CoronaVO) und der „2G Plus-Regel“ für den Zugang zur Kultur- und Freizeiteinrichtungen in der „Alarmstufe II“ (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 CoronaVO) im Dezember 2021.