Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Die Klägerin, ein Gewerbebetrieb, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Beklagten für das Vorhaben „Aalen, Neubau Haltepunkt Aalen-West“, weil es baubedingt zu Beschränkungen der Zufahrt zu dem Betrieb komme und die im Planfeststellungsbeschluss hierzu vorgesehenen Vorkehrungen unzureichend seien.