Datum: 11.09.2025

Uhrzeit: 10:30

G. u.a. gegen Stadt Münsingen wegen Gültigkeit des Bebauungsplans 'Finkenstraße' und der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften

Aktenzeichen: 8 S 1628/23

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III. 

Streitgegenstand: Die Antragsteller wenden sich gegen den ein allgemeines Wohngebiet ausweisenden Bebauungsplan „Finkenstraße“ der Stadt Münsingen vom 14.02.2023. Die Antragsteller, die Betreiberin eines Tieflochbohrunternehmens bzw. der Inhaber einer Schlosserei, befürchten im Zuge der vorgesehenen heranrückenden Wohnbebauung Einschränkungen in der gewerblichen Nutzbarkeit ihrer Grundstücke. Denn aufgrund einer die örtlichen Gegebenheiten und ihre spezifischen Lärmemissionen unberücksichtigt lassenden schalltechnischen Untersuchung, die auch nicht die gebotene worst-case-Betrachtung enthalte, seien die von ihren Betrieben derzeit und künftig ausgehenden Emissionen unterschätzt worden. Die entstehenden Konflikte seien dadurch nicht bewältigt und dabei auch noch gegen den Trennungsgrundsatz verstoßen worden. Die Anwendung der unionsrechtswidrigen Vorschrift des § 13b BauGB habe schließlich auch zu einem Begründungsmangel geführt, da kein Umweltbericht erstellt worden sei.

 

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