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Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört: Klagen nur teilweise erfolgreich

Datum: 01.12.2023

Kurzbeschreibung: Der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat im Anschluss an die mehrtätige mündliche Verhandlung zwei Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb des Retentionsraumes Bellenkopf/Rappenwört vom 23. Dezember 2020 nur teilweise stattgegeben.

Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört: Klagen nur teilweise erfolgreich

Mit ihren Klagen wenden sich die Stadt Rheinstetten (Az. 3 S 846/21) und eine Bürgerinitiative (Az. 3 S 821/21) gegen den Planfeststellungsbeschluss. In beiden Verfahren hat der VGH jeweils ausgesprochen, dass der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Karlsruhe für den Bau und Betrieb des Retentionsraumes Bellenkopf/Rappenwört vom 23. Dezember 2020 rechtswidrig und nicht vollziehbar ist. Im Übrigen wurden die Klagen abgewiesen. Damit können die vom VGH festgestellten Rechtsfehler in einem ergänzenden Verfahren geheilt werden.

Der VGH hat den Beteiligten heute in beiden Verfahren jeweils den Tenor des ergangenen Urteils mitgeteilt. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Hinweis: Derzeit können keine weiteren Angaben zum Inhalt des Urteils gemacht werden, da die Urteilsgründe noch nicht vorliegen. Auch nähere Angaben zum Zeitpunkt, in dem die Urteilsgründe vorliegen werden, sind nicht möglich.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der 3. Senat jeweils nicht zugelassen. Die Kläger können binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben.

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