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Verhandlung über Genehmigung zur Aufbewahrnung von Kernbrennstoffen im Interimslager in Gemmrigheim der GKW Neckar GmbH
Datum: 29.04.2004
Kurzbeschreibung:
Am
Dienstag, dem 11.05.2004, um 10.00 Uhr
verhandelt der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Gerichtsgebäude in Mannheim, Schubertstraße 11 (Sitzungssaal I im Erdgeschoss) über die Klage eines Eigentümers und Bewohners eines Hausanwesens in Neckarwestheim gegen die dem GKW Neckar GmbH (Beigeladene) erteilte atomrechtliche Genehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz (Beklagte) vom 10.04.2001 / 20.12.2002 zur Einrichtung eines Interimslagers.
In diesem Interimslager auf dem Betriebsgelände der Beigeladenen in Gemmrigheim sollen Kernbrennstoffe in Form bestrahlter Brennelemente aus den Reaktoren der Anlage in maximal 24 „Castor V/19 -Behältern“ jeweils in geschlossenen Umhausungen bis zur Einlagerung in das Standort-Zwischenlager aufbewahrt werden. (Anmerkung: Die baurechtliche Genehmigung zur Errichtung des Standort-Zwischenlagers ist bestandskräftig, vgl. Pressemitteilung Nr. 45/2002 vom 22.10.2002 und Beschluss des BVerwG vom 17.06.2003 -4 B 14.03-; die atomrechtliche Genehmigung dieses Lagers dürfte nach Rücknahme der Klage der Gemeinde -10 S 2477/03- ebenfalls bestandkräftig sein)
Die Verhandlung ist öffentlich; die Verkündung eines Urteils am selben Tage ist nicht vorgesehen (Az.: 10 S 1291/01).