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Messestreit: Stadt Leinfelden-Echterdingen nimmt Berufung zurück
Datum: 02.09.2004
Kurzbeschreibung:
Die Stadt Leinfelden-Echterdingen hat mit heute beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingegangenen Schriftsatz ihre Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19.02.2004 zurückgenommen.
Der 8. Senat des VGH hat daher mit Beschluss vom 02.09.2004 das Berufungsverfahren eingestellt und der Stadt Leinfelden-Echterdingen (auch) die Kosten des Rechtsmittelverfahrens auferlegt. Damit wird das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart rechtskräftig.
Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 8 S 1268/04).