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Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Klaus Brockmann in den Ruhestand verabschiedet

Datum: 01.10.2007

Kurzbeschreibung: Nach über zwanzigjähriger Tätigkeit am Verwaltungsgerichtshof (VGH) ist der in Mannheim wohnhafte Vorsitzende des vor allem für das öffentliche Dienstrecht zuständigen 4. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Klaus Brockmann, mit Ablauf des Monats September aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden.

Klaus Brockmann begann seine Laufbahn nach dem Studium in Hamburg und Tübingen und dem Vorbereitungsdienst, den er ebenfalls in Tübingen absolvierte, im Jahr 1974 als Richter beim Verwaltungsgericht Sigmaringen. Im Anschluss an seine Abordnung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wurde er im Dezember 1982 zum Richter am Verwaltungsgerichtshof ernannt. Im August 1997 übernahm er für drei Jahre das Amt des Vizepräsidenten beim Verwaltungsgericht Stuttgart. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof im September 2000 übernahm er zunächst den für Asylrecht und Wohngeldrecht, später auch für Sozialhilferecht zuständigen 12. Senat. Seit Oktober 2003 war er bis zu seinem Ausscheiden Vorsitzender des für das öffentliche Dienstrecht zuständigen 4. Senats und des für Personalvertretungsrecht zuständigen 15. Senats, der unter anderem über Fragen der Mitwirkung und Mitbestimmung der Personalräte in den staatlichen und kommunalen Behörden zu befinden hat.  Während dieser Zeit führte er den Vorsitz in zahlreichen Verfahren von weitreichender Bedeutung. Sie betrafen unter anderem die Gewährung eines Familienzuschlags für Beamte, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, eine erhöhte Besoldung für kinderreiche Beamte, die Erfüllung der Pflicht zur Verfassungstreue eines in der linken Szene aktiven Lehramtsbewerbers und die Bildung des Gesamtpersonalrats der Stadt Mannheim.

Der Verwaltungsgerichtshof wünscht Herrn Brockmann alles Gute für seinen weiteren Lebensweg.

Über die Nachfolge ist noch nicht entschieden.

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