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Verhandlungstermin in Sachen "Sportwetten"

Datum: 16.05.2007

Kurzbeschreibung: Am Mittwoch, dem 06.06.2007, 11:00 Uhr, 11:30 Uhr und 12:00Uhr verhandelt der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) drei Berufungsverfahren gegen Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart bzw. Freiburg, mit denen die jeweiligen Kläger eine Verurteilung der Städte Stuttgart, Heilbronn und Offenburg erwirkt haben, ihnen den Empfang der Anzeige des von ihnen betriebenen Gewerbes „Vermittlung von Sportwetten“ zu bescheinigen.

Der Verwaltungsgerichtshof wird zu klären haben, ob die Bescheinigung des Empfangs einer solchen Gewerbeanzeige deshalb versagt werden darf, weil nach dem Staatslotteriegesetz vom 14.12.2004 die Vermittlung von Sportwetten an Anbieter nicht erlaubt ist, die über keine in Baden-Württemberg erteilte Erlaubnis verfügen.

Die Verhandlung findet im Dienstgebäude des VGH, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Erdgeschoss, Sitzungssaal I statt.

Die Verhandlung ist öffentlich (Az. 6 S 934/06,  6 S 1503/06 und 6 S 1590/06). Eine Verkündung im Anschluss an die Verhandlung ist nicht vorgesehen.

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