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Verhandlungstermin Bürgermeisterwahl Kappel-Grafenhausen

Datum: 26.04.2007

Kurzbeschreibung: Am Dienstag, dem 15.05.2007, 10:00 Uhr verhandelt der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl in Kappel-Grafenhausen vom 02.07.2006. Die Verhandlung findet im Dienstgebäude des VGH, 68165 Mann-heim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III statt.

Bei dieser Bürgermeisterwahl wurde der bisherige Amtsinhaber Klausmann mit einem Stimmenvorsprung von 25 Stimmen vor seinem Mitbewerber erneut gewählt. Der Kläger, ein Gemeindebürger aus Kappel-Grafenhausen, hatte gegen die Wahl Einspruch eingelegt und gerügt, dass der „stellvertretende Leiter des Wahlprüfungsausschusses“ seine Pflicht zur Neutralität durch einen Leserbrief verletzt habe und dass dieser Brief im Rathaus geschrieben worden sei. Der Einspruch des Klägers gegen die Bürgermeisterwahl wurde vom Landratsamt Ortenaukreis zurückgewiesen; die hiergegen erhobene Klage wurde vom Verwaltungsgericht Freiburg abgewiesen (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 06.12.2006). In der mündlichen Verhandlung über die vom VGH zugelassene Berufung des Klägers wird der Senat voraussichtlich u.a. zu prüfen haben, ob ein Verstoß gegen die dem amtierenden Bürgermeister obliegende Neutralitätspflicht vorliegt und inwieweit sich ein etwaiger Verstoß auf das Wahlergebnis ausgewirkt hat. Zur Verhandlung wurden drei Zeugen geladen, die zum Beweisthema "Leserbriefe in der Badischen Zeitung vom 01.07.2006" Auskunft geben sollen.

Die Verhandlung ist öffentlich (AZ: 1 S 567/07).  Eine Verkündung im Anschluss an die Verhandlung ist nicht vorgesehen.

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