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Grünes Licht für Nordumfahrung Herrenberg

Datum: 25.04.2007

Kurzbeschreibung: Mit Urteil vom heutigen Tag hat der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Ba-den-Württemberg (VGH) die Normenkontrollanträge von drei lärm- bzw. grundstücksbetroffenen Bürgern der Großen Kreisstadt Herrenberg gegen den Bebauungsplan für eine Nordumfahrung abgewiesen. Ziel der Planung ist es, die Ortsdurchfahrten der Stadtteile Kuppingen und Affstätt im Zuge der B 296 sowie der zur Kernstadt gehörenden Schwarzwaldsiedlung im Zuge der B 28 vom Durchgangsverkehr zu entlasten.

Der 5. Senat hat weder verfahrensrechtliche noch materielle Mängel der Planung feststellen können, wie sie von den Antragstellern umfassend gerügt worden waren. Insbesondere seien weder die vorgesehene Einstufung der Nordumfahrung als Kreisstraße (und nicht als Bundesstraße) noch die zugrunde liegenden Verkehrsuntersuchungen, die der Gutachter in der mündlichen Verhandlung erläutert hat, hinsichtlich Verkehrsanalyse und Verkehrsprognose zu beanstanden. Die beabsichtigte Entlastungswirkung werde erreicht. Auch der hierauf aufbauende Lärmschutz sei fehlerfrei entwickelt worden. Der geplanten Nordumfahrung stünden auch keine naturschutzrechtlichen Hindernisse entgegen. Dies gelte sowohl hinsichtlich des nationalen/europäischen Artenschutzes, vor allem im Hinblick auf das dortige Fledermausvorkommen, als auch hinsichtlich des sonstigen allgemeinen Naturschutzes. Die Stadt Herrenberg habe unter Zuhilfenahme umfassender und eingehender naturschutzfachlicher Begutachtungen die Größe und die Schwere des mit dem Straßenbauvorhaben verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft sowie die zum Ausgleich hierfür vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen, wie beispielsweise die Umwandlung von Ackerflächen in ex-tensives Grünland und in Streuobstwiesen, nicht unzutreffend bewertet.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden (Az.: 5 S 2243/05).

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