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"Stuttgart 21": Kostenbeamter kürzt Gutachterkosten der Bahn

Datum: 07.03.2007

Kurzbeschreibung: Der zuständige Kostenbeamte des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit Beschlüssen vom 28.02.2007 die von den Klägern an die DB Netz AG (Beigeladene) zu erstattenden Kosten der Klageverfahren gegen das "Projekt Stuttgart 21" festgesetzt und die von der Beigeladenen geltend gemachten Gutachterkosten in Höhe von insgesamt 104.980,62 EUR auf 6.658,59 EUR gekürzt.

Nach dem rechtskräftigen Abschluss der drei Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 28. Januar 2005 für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart „Projekt Stuttgart 21“ (Planfeststellungsabschnitt 1.1) hatte die Beigeladene die Festsetzung der von den unterlegenen Klägern zu erstattenden Kosten beantragt. Neben den von ihr verauslagten Rechtsanwaltskosten machte sie auch Gutachterkosten in Höhe von insgesamt 104.980,62 EUR geltend. 

Die von den Klägern zu erstattenden Gutachterkosten hat der Kostenbeamte auf insgesamt 6.658,59 EUR festgesetzt. Zur Begründung führte er aus, Gutachterkosten seien nur insoweit notwendig und erstattungsfähig, als diese Kosten im Zusammenhang mit  der Teilnahme der Gutachter an der mündlichen Verhandlung des Senats und für eine entsprechende Vorbereitungszeit entstanden seien.

Die Beteiligten können gegen die Entscheidung des Kostenbeamten Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (AZ.: 5 S 847/05, 5 S 848/05 und 5 S 596/05).

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