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Weinheim: Kein Mitentscheidungsrecht des Gemeinderats im Baugenehmigungsverfahren
Datum: 13.10.2010
Kurzbeschreibung: Der Oberbürgermeister der Stadt Weinheim ist nicht verpflichtet, Entscheidungen der unteren Baurechtsbehörde über die Zulässigkeit einzelner Bauvorhaben nur unter förmlicher Beteiligung des Gemeinderats zu treffen. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss vom 06.10.2010 entschieden. Er hat damit die Beschwerde eines Mitglieds des Gemeinderats der Stadt Weinheim gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (VG) zurückgewiesen, mit dem ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt worden war (Pressemitteilung des VG vom 05.08.2010).
Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 1 S 1944/10).
