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Plakat der IHK Ulm zu Stuttgart 21 kann vorläufig hängen bleiben
Datum: 04.11.2011
Kurzbeschreibung: Das - noch nicht rechtskräftige - Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 12.10.2011, mit dem entschieden worden ist, dass die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ulm unter anderem das ca. 100 m² große Plakat an ihrem Verwaltungsgebäude in Ulm mit den Worten "Allerhöchste Eisenbahn! JA! Unsere Zukunft braucht die ICE-Strecke mit Stuttgart 21" entfernen muss (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 12.10.2011), ist nur hinsichtlich der Verfahrenskosten vorläufig vollstreckbar. Dies entschied der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Beschluss vom 03.11.2011. Das Plakat der IHK Ulm kann daher vorläufig hängen bleiben.
