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Mannheimer Versammlungsverbot: Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 27. April 2012 erfolglos
Datum: 30.04.2012
Kurzbeschreibung: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Eilantrag des NPD-Kreisverbands Rhein-Neckar gegen den Sofortvollzug des Versammlungsverbots der Stadt Mannheim vom 24. April 2012 zu Recht wegen fehlender Antragsbefugnis als unzulässig abgelehnt. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) mit einem soeben bekannt gegebenen Beschluss entschieden. Er hat damit die Beschwerde des NPD-Kreisverbands Rhein-Neckar gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 27. April 2012 zurückgewiesen, mit dem der Eilantrag des Kreisverbands abgelehnt worden ist (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 27.04.2012).
Der Beschluss ist unanfechtbar (Az: 1 S 913/12).
