Zum Inhalt springen

Mannheim - Sauerstoffgerät abgestellt: Ausweisung einer 75-jährigen straffälligen türkischen Staatsangehörigen rechtmäßig

Datum: 11.11.2025

Kurzbeschreibung: Der 11. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat mit Beschluss vom 5. November 2025 einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 3. April 2025 abgelehnt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, mit dem die gegen die Ausweisung der Klägerin gerichtete Klage abgewiesen wurde, ist damit bestätigt und rechtskräftig.

Mannheim - Sauerstoffgerät abgestellt: Ausweisung einer 75-jährigen straffälligen türkischen Staatsangehörigen rechtmäßig

Der 11. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat mit Beschluss vom 5. November 2025 einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 3. April 2025 abgelehnt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, mit dem die gegen die Ausweisung der Klägerin gerichtete Klage abgewiesen wurde, ist damit bestätigt und rechtskräftig.

 

Der Senat sah keine der geltend gemachten Zulassungsgründe als vorliegend an und bestätigte im Ergebnis das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass nach dem Vortrag der Klägerin keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils bestünden, der Rechtsstreit keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten aufweise, die Sache keine grundsätzliche Bedeutung habe und die geltend gemachten Verfahrensfehler nicht vorliegen. 

 

Siehe dazu die ausführliche Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12. Juni 2025:

https://verwaltungsgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Ausweisung+einer+75-jaehrigen+straffaelligen+tuerkischen+Staatsangehoerigen+rechtmaessig/?LISTPAGE=5952450

 

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar (11 S 1138/25).