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Teilfortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein für unwirksam erklärt

Datum: 20.11.2020

Kurzbeschreibung: In den Verfahren zu Vorranggebieten für Windkraftanlagen am Mittleren Oberrhein hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) auf die Klagen der Städte Ettlingen und Baden-Baden und der Gemeinde Malsch die Teilfortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 für unwirksam erklärt.

Die Urteile ergingen im Anschluss an die gestrige mündliche Verhandlung des 5. Senats. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

 

Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung der vollständigen Urteile Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden (Az. 5 S 1107/18, 5 S 1707/18 und 5 S 1710/18).

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