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Corona-Verordnung: Entscheidung über erste Eilanträge voraussichtlich am Freitag

Datum: 04.11.2020

Kurzbeschreibung: Beim VGH sind bisher knapp 30 Verfahren zur neuen Corona-Verordnung der Landesregierung eingegangen. Überwiegend handelt es sich um Eilanträge. Antragsteller sind u.a. Hotels, Spielhallen, Restaurants, Fitnessstudios, Kosmetikstudios, ein Tattoostudio, ein Prostitutionsbetrieb, eine Tanzschule, eine Wettannahmestelle, ein Berufsmusiker und Konzertveranstalter, ein Hotelgast und weitere Privatpersonen.

Der VGH beabsichtigt, an diesem Freitag über erste Eilanträge zu entscheiden und hierüber umgehend mit einer Pressemitteilung zu informieren.

 

Hinweis:

Gerne informieren wir die Öffentlichkeit und Sie als Pressevertreter vorab, um Ihnen Ihre wichtige Arbeit zu erleichtern. Im Interesse unserer Arbeitsfähigkeit in Zeiten extremer Arbeitsbelastung bitten wir Sie im Gegenzug, von jeglichen Anfragen zu den Verfahren abzusehen. Dies gilt auch für Anfragen zum genauen Entscheidungszeitpunkt, zum Zeitpunkt der geplanten Pressemitteilung, zur regionalen Verteilung der Verfahren und dazu, in welchen Verfahren entschieden werden und ob am Freitag ein Vertreter des VGH zu Stellungnahmen oder Interviews zur Verfügung stehen wird. Für Ihre Anfragen stehen wir gerne nach Veröffentlichung der angekündigten Pressemitteilung zur Verfügung.

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