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Hochschule Ludwigsburg: Klarstellung zum Inhalt der mündlichen Verhandlung am 17. September 2020 betreffend die Abwahl der Rektorin der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg

Datum: 18.09.2020

Kurzbeschreibung: Gestern hat in dem Berufungsverfahren, das die Abwahl der Rektorin der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg zum Gegenstand hatte (Az. 9 S 2092/18), die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) stattgefunden (zum Gegenstand des Verfahrens siehe Pressemitteilung des VGH vom 3. März 2020 zur Geschäftstätigkeit 2019, S. 17, 18).

In einer dpa-Meldung vom 17. September 2020 über die mündliche Verhandlung heißt es: „Zum Auftakt der Verhandlung über die Rechtmäßigkeit ihrer Abberufung hat der Vorsitzende Richter Andreas Roth vor dem Verwaltungsgerichtshof Claudia Stöckle als Opfer einer Intrige der damaligen Kanzlerin der Hochschule bezeichnet.“ 

Im Hinblick hierauf wird Folgendes klargestellt: Der Vorsitzende Richter des 9. Senats des VGH Dr. Andreas Roth hat in der mündlichen Verhandlung ausgeführt, „dass die Klägerin im Rahmen ihrer Tätigkeit als Rektorin an der Hochschule in erheblichem Maße intrigantem Verhalten ihrer Gegenspieler und Gegenspielerinnen ausgesetzt war.“ Entgegen der Darstellung von dpa hat er die Klägerin nicht als „Opfer einer Intrige der damaligen Kanzlerin“ bezeichnet.

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