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Rheinbrücke Karlsruhe: Mündliche Verhandlung findet im Bürgerzentrum Süd in Karlsruhe statt

Datum: 28.05.2020

Kurzbeschreibung: In den beiden Klageverfahren zum Bau einer neuen Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth (5 S 2834/17 und 5 S 2835/17) hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) im April 2020 einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf 24. bis 26. Juni 2020, jeweils 10.00 Uhr (siehe dazu Pressemitteilung vom 8. April 2020).

Die Verhandlung sollte zunächst im Gerichtsgebäude des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim stattfinden. Da dort - Corona-bedingt - aber zu wenige Sitzplätze für die zahlreichen Verfahrensbeteiligten, die Presse und die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, wird der 5. Senat des VGH zu den mitgeteilten Zeiten im Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, 76137 Karlsruhe verhandeln.

Auch im Bürgerzentrum Süd gibt es jedoch trotz einer am Mindestabstand von 1,5 m ausgerichteten Möblierung Corona-bedingte Einschränkungen aufgrund der sitzungspolizeilichen Anordnung des Vorsitzenden vom 20. Mai 2020. So können als Teil der Öffentlichkeit im Sitzungssaal nur so viele Personen teilnehmen wie dem Abstandsgebot entsprechend gekennzeichnete („Medienvertreter“ und „Zuhörer“) Sitzplätze vorhanden sind. Die Lage dieser Sitzplätze darf nicht verändert werden. Medienvertreter haben beim Zugang Vorrang, falls die für sie gekennzeichneten Plätze bereits durch andere Medienvertreter belegt sein sollten. Im Übrigen richtet sich die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung nach der Reihenfolge des Eintritts in den Saal, der nur nach vorheriger Handdesinfektion betreten werden darf. Es werden Einlasskontrollen durchgeführt. Im Sitzungssaal und in den Wartebereichen ist zu anderen Personen auch in Pausengesprächen ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren; die Hust- und Niesetikette ist einzuhalten. Den Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit - einschließlich Medienvertretern - ist es gestattet, während der Verhandlung einen selbst mitgebrachten Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Personen, die Symptome einer Corona-Erkrankung aufweisen oder in den letzten 14 Tagen vor Verhandlungsbeginn aufgewiesen haben oder die innerhalb dieser Zeit persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten, dürfen den Sitzungssaal nur mit vorheriger Zustimmung des Vorsitzenden betreten.

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