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Datum: 15.12.2026

Uhrzeit: 10:30

W. gegen Gemeinde Helmstadt-Bargen wegen Gültigkeit des Bebauungsplans Äußere Krautgärten der Gemeinde Helmstadt-Bargen vom 18.09.2023

Aktenzeichen: 3 S 1542/24

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan "Äußere Krautgärten" der Antragsgegnerin und die mit diesem erlassenen örtlichen Bauvorschriften. Er ist Eigentümer eines im Plangebiet belegenen sowie eines an dieses angrenzenden Grundstücks. Er macht diverse formelle und materielle Fehler des Bebauungsplans sowie materielle Fehler der örtlichen Bauvorschriften geltend.