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Datum: 29.10.2026

Uhrzeit: 11:00 Uhr

W. gegen Stadt Freiburg wegen Immissionen (Gaststätte)

Aktenzeichen: 10 S 1912/24

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Der Beigeladene betreibt nahe der Freiburger Innenstadt eine Gaststätte, in der insbesondere Speisen von einem Holzkohle-Grill angeboten werden. Zahlreiche Beschwerden von Nachbarn und des örtlichen Bürgervereins machen Geruchsbelästigungen geltend. Die Kläger, die westlich des Grillrestaurants wohnen, forderten die Stadt daraufhin auf, geeignete Maßnahmen gegenüber dem Betreiber zur Reduzierung der Geruchsimmissionen zu erlassen und Geruchsmessungen durchzuführen. Da die Stadt dies ablehnte, erhoben die Anwohner Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg, mit der sie insbesondere begehrten, die Stadt zu verpflichten, wirksame Maßnahmen zur Verringerung der vom Betrieb ausgehenden Geruchsbelästigungen gegenüber dem Betreiber zu ergreifen. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Der Senat hat die Berufung der Kläger gegen das Urteil zugelassen.

Die Kläger verfolgen im Berufungsverfahren ihr Begehren weiter. Der Senat hat ein Sachverständigengutachten zur Frage eingeholt, welchen Geruchsimmissionen die Wohnung der Kläger durch das Grillrestaurant ausgesetzt ist.