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Datum: 21.10.2026

Uhrzeit: 10:00

C. gegen Land Baden-Württemberg wegen Polizeikosten

Aktenzeichen: 1 S 830/24

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand:

Polizeikosten

Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids für die polizeiliche Anwendung unmittelbaren Zwangs - zur Reichweite der Befugnis zum "Festhalten" nach § 27 Abs. 2 Satz 3 PolG