Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand:
Polizeikosten
Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids für die polizeiliche Anwendung unmittelbaren Zwangs - zur Reichweite der Befugnis zum "Festhalten" nach § 27 Abs. 2 Satz 3 PolG