Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Erdgeschoss, Sitzungssaal II.
Streitgegenstand: Der Senat wird über die Voraussetzungen für die erstmalige endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage und zur Frage einer (zulässigen) Planunterschreitung nach § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB zu entscheiden haben.