Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand:
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan „Westlich der Landstraße I“ der Antragsgegnerin und die mit diesem erlassenen örtlichen Bauvorschriften.
Die Antragsteller sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie machen geltend, der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften beeinträchtigten unzulässigerweise ihr Sondereigentum.