Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Antragsteller, ein Sportfischer, wendet sich gegen die Naturschutzverordnung "Markelfinger Winkel - westlicher Gnadensee", weil sie ihn in der ganzjährigen Ausübung der Fischerei und in der Nutzung seines Bootes einschränkt. Er hält die Verordnung für formell und materiell rechtswidrig.