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Datum: 12.11.2026

Uhrzeit: 11:00

H. u.a. gegen Land Baden-Württemberg wegen Gültigkeit der Verordnung über das Naturschutzgebiet 'Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee'

Aktenzeichen: 5 S 1409/24

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Der Antragsteller, ein Sportfischer, wendet sich gegen die Naturschutzverordnung "Markelfinger Winkel - westlicher Gnadensee", weil sie ihn in der ganzjährigen Ausübung der Fischerei und in der Nutzung seines Bootes einschränkt. Er hält die Verordnung für formell und materiell rechtswidrig.