Datum: 13.02.2025

Uhrzeit: 10:30

B. gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Asylantrag

Aktenzeichen: A 9 S 2072/22

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Erdgeschoss, Sitzungssaal II.

Streitgegenstand: Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Ablehnungsentscheidung, die 2018 in dem vom Kläger in Italien durchlaufenen Asylverfahren worden ist, wirksam bekanntgemacht und unanfechtbar ist, obwohl sich der Kläger seit November 2017 im Bundesgebiet aufhält, und welches der maßgebliche Zeitpunkt für den „erfolglosen Abschluss eines Asylverfahrens in einem sicheren Drittstaat“ im Sinne von § 71 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 2 AsylG ist.

 

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