Datum: 06.02.2025

Uhrzeit: 14:00

P. gegen Land Baden-Württemberg wegen Baugenehmigung

Aktenzeichen: 8 S 718/23

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Kläger wenden sich gegen eine den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung, soweit diese die Errichtung und Nutzung einer Terrasse auf einer grenzständigen Doppelgarage betrifft. Das Verwaltungsgericht hat ihre Klage abgewiesen. Dagegen richtet sich ihre Berufung. Diese begründen sie damit, dass die Baugenehmigung insoweit gegen Vorschriften des Abstandsflächenrechts und das Gebot der Rücksichtnahme verstoße. Denn die Garage, die mit der Dachterrasse eine Einheit bilde, habe ihre abstandsflächenrechtliche Privilegierung verloren. Insoweit verweisen sie auf ein Urteil des 11. Senats des erkennenden Gerichtshofs.  

 

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