Den Beteiligten wurde heute der Tenor des ergangenen Urteils mitgeteilt. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. (Zum Sachverhalt siehe Pressemitteilung des VGH, Jahrespressebericht vom 7. März 2024.)
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Das beklagte Land kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben (8 S 1738/22).