Der Stadt Nagold und ver.di ist der Tenor des Beschlusses gestern Nachmittag bekannt gegeben worden. Die Gründe des Beschlusses werden voraussichtlich spätestens morgen vorliegen.
Die Außervollzugsetzung der Sonntagsöffnung hat zur Folge, dass am 1. Mai in Nagold kein verkaufsoffener Sonntag stattfinden darf.
Der Beschluss des VGH vom 26. April 2022 ist unanfechtbar (6 S 929/22).