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Rückzahlung von Corona-Soforthilfen: Schriftliche Entscheidungsgründe liegen vor

Datum: 03.12.2025

Kurzbeschreibung: Der 14. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hatte mit am 9. Oktober 2025 bekannt gegebenen Urteilen vom 8. Oktober 2025 in sechs Musterverfahren zur Frage der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen entschieden (s. Pressemitteilung vom 9. Oktober 2025). Inzwischen liegen die schriftlichen Entscheidungsgründe des 14. Senats vor. Sie wurden den Beteiligten der sechs Berufungsverfahren am 28. November 2025 zugestellt.

Die Urteile mitsamt der Entscheidungsgründe können kostenlos auf der Internetseite „Landesrecht BW“ über eine Suche in der Kategorie „Rechtsprechung“ durch die Angabe der VGH-Aktenzeichen der Verfahren (14 S 1869/24, 14 S 1873/24, 14 S 2054/24, 14 S 190/25, 14 S 16/25 und 14 S 303/25) abgerufen werden

Rückzahlung von Corona-Soforthilfen: Schriftliche Entscheidungsgründe liegen vor

Der 14. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hatte mit am 9. Oktober 2025 bekannt gegebenen Urteilen vom 8. Oktober 2025 in sechs Musterverfahren zur Frage der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen entschieden (s. Pressemitteilung vom 9. Oktober 2025). Inzwischen liegen die schriftlichen Entscheidungsgründe des 14. Senats vor. Sie wurden den Beteiligten der sechs Berufungsverfahren am 28. November 2025 zugestellt. 

Die Urteile mitsamt der Entscheidungsgründe können kostenlos auf der Internetseite „Landesrecht BW“ über eine Suche in der Kategorie „Rechtsprechung“ durch die Angabe der VGH-Aktenzeichen der Verfahren (14 S 1869/24, 14 S 1873/24, 14 S 2054/24, 14 S 190/25, 14 S 16/25 und 14 S 303/25) abgerufen werden.