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Aktuelle Pressemitteilungen

  • 04.05.2026: Standort-Zwischenlager Philippsburg: Schriftliche Urteilsgründe liegen vor

    Kurzbeschreibung: 

    Der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat – wie bereits berichtet (s. Pressemitteilung vom 18. Dezember 2025) - mit Urteil vom 16. Dezember 2025 die Klage der Gemeinde Philippsburg und drei weiterer Kläger gegen die 9. und 10. Änderungsgenehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager Philippsburg abgewiesen. Zu diesem Urteil liegen nun die schriftlichen Urteilsgründe vor.

  • 29.04.2026: Rundfunkbeitrag - schriftliche Entscheidungsgründe liegen vor

    Kurzbeschreibung: 

    Der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hatte mit am 21. April 2026 bekannt gegebenen Urteilen vom 14. und 15. April 2026 in sieben Berufungsverfahren zur Frage entschieden, ob der Rundfunkbeitrag mit Blick auf die Vielfalt und Ausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Programmangebots mit Verfassungsrecht im Einklang steht. Alle Berufungen wurden zurückgewiesen (s. Pressemitteilung vom 21. April 2026).

    Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen nun vor und wurden den Beteiligten heute zugestellt. Eine der (im Wesentlichen vergleichbaren) Entscheidungen (2 S 2529/26) steht exemplarisch zum Download zur Verfügung. In Kürze wird sie auch kostenlos auf der Internetseite Landesrecht BW (Kategorie „Rechtsprechung“) unter Angabe des Aktenzeichens (2 S 2529/25) abrufbar sein (2 S 2523/25, 2 S 2524/25, 2 S 2526/25, 2 S 2527/25, 2 S 2528/25, 2 S 2529/25 und 2 S 2530/25).

  • 21.04.2026: Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen Verfassungsrecht - Klagen abgewiesen

    Kurzbeschreibung: 

    Der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat mit heute bekannt gegebenen Urteilen vom 14. und 15. April 2026 sieben Berufungsverfahren zur Frage entschieden, ob der Rundfunkbeitrag mit Blick auf die Vielfalt und Ausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Programmangebots mit Verfassungsrecht im Einklang steht.

    Er hat die Berufungen der Klägerinnen und Kläger zurückgewiesen und damit die Urteile der Verwaltungsgerichte bestätigt.

Präsident


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Prof. Dr. Malte Graßhof 

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