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Ansicht Verwaltungsgerichtshof


Aktuelle Pressemitteilungen

  • 25.06.2026: Biberschutzverordnung: Erfolgreicher Eilantrag – Regelungen außer Vollzug

    Kurzbeschreibung: 

    Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit soeben den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss vom 17. Juni 2026 dem Eilantrag eines Naturschutzverbands stattgegeben und die Verordnung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber (Biberschutzverordnung) der Landesregierung Baden-Württemberg vorläufig außer Vollzug gesetzt

  • 25.06.2026: Uferrenaturierung Kressbronn: Rechtsmittel der Kläger überwiegend erfolglos

    Kurzbeschreibung: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit heute den Beteiligten zugestellten Beschlüssen die klagabweisenden Urteile des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zur Uferrenaturierung in Kressbronn in fünf von sechs Fällen bestätigt. Lediglich in einem Fall hat er die Berufung einer Klägerin zugelassen.

  • 18.06.2026: Heidelberg: Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung

    Kurzbeschreibung: 

    Der 12. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat mit heute den Beteiligten zugestelltem Beschluss vom 17. Juni 2026 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bestätigt, wonach einem Kind mit besonderem Förderbedarf ein Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im Umfang von fünf Stunden täglich (montags bis freitags) zusteht. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig.

Präsident


Herzlich Willkommen

Prof. Dr. Malte Graßhof 

Adresse und Telefon

Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg
Schubertstraße 11
68165 Mannheim

Postanschrift:
Postfach 103264
68032 Mannheim

Vermittlung: (0621) 292-0 (Staatszentrale)
Telefax: (0621) 292-4444

Nachtbriefkasten beim Haupteingang

Sprechzeiten der Serviceeinheiten
Montag - Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr

Hinweis für Besucherinnen und Besucher

 

Das Dienstgebäude wird zwei Stunden vor Beginn einer mündlichen Verhandlung, frühestens aber um 8:30 Uhr für die Öffentlichkeit geöffnet.

 

Außerhalb mündlicher Verhandlungen ist der Zutritt nur nach vorheriger Anmeldung an der Pforte möglich.

Diese ist zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag bis Donnerstag   

9:00   Uhr bis 12:00 Uhr

13:30  Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag  9:00   Uhr bis 12:00 Uhr

            

Bitte klingeln Sie oder melden Sie sich telefonisch an der Pforte. Die Klingel befindet sich am Fuße der Treppe beim Nachtbriefkasten. Telefonisch erreichen Sie die Pforte unter der Rufnummer 0621 – 292 4211.