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Ansicht Verwaltungsgerichtshof


Aktuelle Pressemitteilungen

  • 29.04.2026: Rundfunkbeitrag - schriftliche Entscheidungsgründe liegen vor

    Kurzbeschreibung: 

    Der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hatte mit am 21. April 2026 bekannt gegebenen Urteilen vom 14. und 15. April 2026 in sieben Berufungsverfahren zur Frage entschieden, ob der Rundfunkbeitrag mit Blick auf die Vielfalt und Ausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Programmangebots mit Verfassungsrecht im Einklang steht. Alle Berufungen wurden zurückgewiesen (s. Pressemitteilung vom 21. April 2026).

    Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen nun vor und wurden den Beteiligten heute zugestellt. Eine der (im Wesentlichen vergleichbaren) Entscheidungen (2 S 2529/26) steht exemplarisch zum Download zur Verfügung. In Kürze wird sie auch kostenlos auf der Internetseite Landesrecht BW (Kategorie „Rechtsprechung“) unter Angabe des Aktenzeichens (2 S 2529/25) abrufbar sein (2 S 2523/25, 2 S 2524/25, 2 S 2526/25, 2 S 2527/25, 2 S 2528/25, 2 S 2529/25 und 2 S 2530/25).

  • 21.04.2026: Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen Verfassungsrecht - Klagen abgewiesen

    Kurzbeschreibung: 

    Der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat mit heute bekannt gegebenen Urteilen vom 14. und 15. April 2026 sieben Berufungsverfahren zur Frage entschieden, ob der Rundfunkbeitrag mit Blick auf die Vielfalt und Ausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Programmangebots mit Verfassungsrecht im Einklang steht.

    Er hat die Berufungen der Klägerinnen und Kläger zurückgewiesen und damit die Urteile der Verwaltungsgerichte bestätigt.

  • 16.04.2026: Klärschlammheizkraftwerk Walheim: Schriftliche Urteilsgründe liegen vor

    Kurzbeschreibung: 

    Der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 10. März 2026 die Klage der Gemeinde Walheim abgewiesen, mit der sie gegen den Vorbescheid und die erste immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für die Errichtung eines Klärschlammheizkraftwerk vorgehen wollte. Der VGH hat das vollständige Urteil heute den Beteiligten zugestellt.

Präsident


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Prof. Dr. Malte Graßhof 

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Freitag  9:00   Uhr bis 12:00 Uhr

            

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