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Aktuelle Pressemitteilungen

  • 21.04.2026: Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen Verfassungsrecht - Klagen abgewiesen

    Kurzbeschreibung: 

    Der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat mit heute bekannt gegebenen Urteilen vom 14. und 15. April 2026 sieben Berufungsverfahren zur Frage entschieden, ob der Rundfunkbeitrag mit Blick auf die Vielfalt und Ausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Programmangebots mit Verfassungsrecht im Einklang steht.

    Er hat die Berufungen der Klägerinnen und Kläger zurückgewiesen und damit die Urteile der Verwaltungsgerichte bestätigt.

  • 16.04.2026: Klärschlammheizkraftwerk Walheim: Schriftliche Urteilsgründe liegen vor

    Kurzbeschreibung: 

    Der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 10. März 2026 die Klage der Gemeinde Walheim abgewiesen, mit der sie gegen den Vorbescheid und die erste immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für die Errichtung eines Klärschlammheizkraftwerk vorgehen wollte. Der VGH hat das vollständige Urteil heute den Beteiligten zugestellt.

  • 01.04.2026: EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen des ipso facto Schutzes für staatenlose Palästinenser

    Kurzbeschreibung: 

    Der 12. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat mit Beschluss vom 11. Februar 2026 dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, mit denen geklärt werden soll, unter welchen Voraussetzungen einem staatenlosen Palästinenser, der beim Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) registriert ist, stets - also unabhängig vom individuellen Verfolgungsschicksal - die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist (sog. ipso facto Schutz).

Präsident


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Prof. Dr. Malte Graßhof 

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Montag - Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag
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Hinweis für Besucherinnen und Besucher

 

Das Dienstgebäude wird zwei Stunden vor Beginn einer mündlichen Verhandlung, frühestens aber um 8:30 Uhr für die Öffentlichkeit geöffnet.

 

Außerhalb mündlicher Verhandlungen ist der Zutritt nur nach vorheriger Anmeldung an der Pforte möglich.

Diese ist zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag bis Donnerstag   

9:00   Uhr bis 12:00 Uhr

13:30  Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag  9:00   Uhr bis 12:00 Uhr

            

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