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Ansicht Verwaltungsgerichtshof


Aktuelle Pressemitteilungen

  • 27.08.2026: Verwaltungsrechtsweg bei Einsicht in eine Vermisstenakte

    Kurzbeschreibung: 

    Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einem Zwischenverfahren den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten für eine Klage auf Einsicht in eine polizeiliche Vermisstenakte als eröffnet angesehen und damit die Beschwerde der Polizei gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg zurückgewiesen. Für die Klage ist damit das Verwaltungsgericht und nicht die ordentliche Gerichtsbarkeit (Strafgerichte) zuständig.

  • 17.08.2026: PFAS-Belastung Mittelbaden: Eilrechtsschutz gegen Kostenbescheid erfolglos

    Kurzbeschreibung: 

    Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einem Eilverfahren den Bescheid des Landratsamts Rastatt, mit dem einer Kompostherstellerin die Kosten für die bodenschutzrechtliche Untersuchung hinsichtlich einer PFAS-Belastung auferlegt wurden, als voraussichtlich rechtmäßig angesehen und damit die Beschwerde der Kompostherstellerin gegen den entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zurückgewiesen. Die Kompostherstellerin hat daher die festgesetzten 266.667,30 Euro einstweilen zu zahlen.

  • 24.07.2026: Team der juristischen Fakultät Heidelberg gewinnt den 15. MootCourt beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

    Kurzbeschreibung: 

    Am 20. Juli 2026 traten fünf Teams von Studentinnen und Studenten der juristischen Fakultäten der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Mannheim und Tübingen in den Räumen des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim beim 15. MootCourt gegeneinander an. Das Team aus Heidelberg belegte dabei den 1. Platz.

Präsident


Herzlich Willkommen

Prof. Dr. Malte Graßhof 

Adresse und Telefon

Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg
Schubertstraße 11
68165 Mannheim

Postanschrift:
Postfach 103264
68032 Mannheim

Vermittlung: (0621) 292-0 (Staatszentrale)
Telefax: (0621) 292-4444

Nachtbriefkasten beim Haupteingang

Sprechzeiten der Serviceeinheiten
Montag - Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr

Hinweis für Besucherinnen und Besucher

 

Das Dienstgebäude wird zwei Stunden vor Beginn einer mündlichen Verhandlung, frühestens aber um 8:30 Uhr für die Öffentlichkeit geöffnet.

 

Außerhalb mündlicher Verhandlungen ist der Zutritt nur nach vorheriger Anmeldung an der Pforte möglich.

Diese ist zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag bis Donnerstag   

9:00   Uhr bis 12:00 Uhr

13:30  Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag  9:00   Uhr bis 12:00 Uhr

            

Bitte klingeln Sie oder melden Sie sich telefonisch an der Pforte. Die Klingel befindet sich am Fuße der Treppe beim Nachtbriefkasten. Telefonisch erreichen Sie die Pforte unter der Rufnummer 0621 – 292 4211.