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  • 8 S 756/23 / 05.09.2024 / K. GmbH & Co. KG u.a. gegen Gemeinde Kirchentellinsfurt wegen Gültigkeit des Bebauungsplans 'Am Baggersee' und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften

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Datum: 05.09.2024

Uhrzeit: 10:30

K. GmbH & Co. KG u.a. gegen Gemeinde Kirchentellinsfurt wegen Gültigkeit des Bebauungsplans 'Am Baggersee' und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften

Aktenzeichen: 8 S 756/23

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragsteller - Eigentümerin und Pächter im Plangebiet gelegener Grundstücke - wenden sich gegen den Bebauungsplan „Am Baggersee“ der Gemeinde Kirchentellinsfurt vom 22.11.2018, der verschiedene Sondergebiete - im Wesentlichen mit der Zweckbestimmung „Wakeboard-Anlage mit Nebenanlagen und Freizeiteinrichtungen“ - ausweist. Die Antragsteller wenden sich insbesondere gegen die auf ihren Grundstücken, insbesondere auf dem „Epplesee“ vorgesehene Nutzung und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere die Ausübung ihres Fischereirechts. Da sich der Bebauungsplan ohne sie nicht in absehbarer Zeit umsetzen lasse, sei er schon nicht erforderlich. Dies sei spätestens im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Genehmigung im Jahre 2022 klargeworden. Darüber hinaus verstoße der Bebauungsplan gegen den Regionalplan, das Wasser- und Naturschutzrecht sowie das Landesseilbahngesetz. Auch seien die Festsetzungen zur zulässigen Nutzung nicht bestimmt genug. Schließlich sei im Hinblick auf eine fehlende Anonymisierung von der Erhebung von Einwendungen abgehalten worden.

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