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Datum: 29.08.2024

Uhrzeit: 10:30

K. GmbH & Co. KG gegen Landeshauptstadt Stuttgart wegen Bauvorbescheides

Aktenzeichen: 8 S 2499/22

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Klägerin begehrt die Erteilung eines (positiven) Bauvorbescheides zur planungsrechtlichen Zulässigkeit einer im Geltungsbereich eines Bebauungsplans vorgesehenen Nutzungsänderung eines Parkdecks in einen Getränkemarkt. Die Baurechtsbehörden hatten dies mit der Begründung abgelehnt, dass die nach dem Bebauungsplan erforderliche Ausnahme nicht erteilt werden könne. Die daraufhin erhobene Verpflichtungsklage hatte das Verwaltungsgericht abgewiesen. Die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof hatte keinen Erfolg. Die Revision der Klägerin führte zur Zurückverweisung. Im Hinblick auf eine inzwischen erlassene Veränderungssperre hat der Verwaltungsgerichtshof die Berufung wiederum zurückgewiesen. Auf die neuerliche Revision der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht die Sache erneut an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen, da ein inzwischen erlassener - nunmehr maßgeblicher - Bebauungsplan unwirksam sei. Die Beklagte hat daraufhin ein neuerliches Bebauungsplanverfahren eingeleitet.

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