Datum: 04.03.2015
Uhrzeit: 15:00
L. gegen Land Baden-Württemberg wegen versagter Baugenehmigung
Aktenzeichen: 8 S 2207/13
Die Sitzung findet statt im Sitzungssaal im Dachgeschoss der Zehntscheuer, Obere Neue Straße / Ecke Kiesweg in 73257 Köngen.
Streitgegenstand: Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, über einen Bauantrag der Klägerin zur Errichtung eines Lebensmittelmarkts nebst Stellplätzen im Geltungsbereich des am 4. September 1997 in Kraft getretenen Bebauungsplans „Wertwiesen-Neckarwiesen“ der Gemeinde Köngen erneut zu entscheiden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der entsprechenden Verpflichtungsklage der Klägerin stattgegeben. Dagegen richtet sich die vom Verwaltungsgerichtshof zugelassene Berufung der beigeladenen Gemeinde Köngen.