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Datum: 13.11.2014

Uhrzeit: 10:30

N. u.a. gegen Landeshauptstadt Stuttgart wegen versagten Bauvorbescheids

Aktenzeichen: 8 S 450/13

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Die Beteiligten streiten darüber, ob die beklagte Landeshauptstadt verpflichtet ist, den Klägern einen Bauvorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes nebst Tiefgarage auf einem Grundstück an der Böblinger Straße in Stuttgart-Kaltental zu erteilen.

 

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage abgewiesen, weil das Vorhaben nicht mit dem bis heute fortgeltenden Stadtbaurecht der Beklagten aus den 1930iger Jahren vereinbar sei. Der Kläger hält diese Vorschriften für unwirksam.