Datum: 25.02.2015
Uhrzeit: 10:45
B. gegen Gemeinde Gottmadingen wegen Gültigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Fachmärkte Stegleacker"
Aktenzeichen: 5 S 1591/13
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Antragsteller begehrt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fachmärkte Stegleacker“ der Gemeinde Gottmadingen für unwirksam zu erklären. Der Plan sieht die Errichtung eines Fachmarktzentrums vor. Der Antragsteller ist Miteigentümer eines mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebauten Grundstücks, das an das Plangebiet angrenzt.