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Datum: 18.11.2014

Uhrzeit: 11:30

S. gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Abschiebungsanordnung

Aktenzeichen: A 3 S 616/14

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Erdgeschoss, Sitzungssaal I.

Streitgegenstand: Der Kläger begehrt die Durchführung eines Asylverfahrens in der BRD. Die Beklagte hält jedoch nach der Dublin II-Verordnung Italien für den für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat.


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