Datum: 18.11.2014
Uhrzeit: 11:30
S. gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Abschiebungsanordnung
Aktenzeichen: A 3 S 616/14
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Erdgeschoss, Sitzungssaal I.
Streitgegenstand: Der Kläger begehrt die Durchführung eines Asylverfahrens in der BRD. Die Beklagte hält jedoch nach der Dublin II-Verordnung Italien für den für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat.