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Aktuelle Pressemeldungen

  1. Bodensee: Verbotszone im Überlinger See zum Schutz der Trinkwasserversorgung rechtmäßig
    19.12.2013 Die Einrichtung einer Verbotszone im Überlinger See zum Schutz der für die Trinkwasserversorgung genutzten Anlagen des Zweckverbands Bodensee-Wasserversorgung ist rechtmäßig. Das hat der für das Wasserrecht zuständige 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem den Beteiligten jetzt zugestellten Urteil vom 26. November 2013 entschieden. Damit blieb der Normenkontrollantrag eines Fahrten- und Regattaseglers (Antragsteller) gegen die Rechtsverordnung über die Verbotszone ohne Erfolg.
  2. Fellbach: Keine Änderung der Eilentscheidung des VGH zur Asylbewerberunterkunft im Gewerbegebiet; Nachträgliche Befreiung vom Bebauungsplan berührt Grundzüge der Planung
    19.12.2013 Die Baugenehmigung der Stadt Fellbach zur Änderung der Nutzung eines Gebäudes im Gewerbegebiet "Handwerkergebiet“ in Fellbach-Oeffingen als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber darf trotz einer zwischenzeitlich vom Regierungspräsidium Stuttgart erteilten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans weiterhin nicht vollzogen werden. Denn die Befreiung erscheint bei summarischer Prüfung rechtswidrig, weil sie Grundzüge der Planung berührt. Das hat der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss vom 17. Dezember 2013 entschieden.
  3. Einbürgerung trotz arglistiger Täuschung über Identität wirksam; Rücknahme nur innerhalb von 5 Jahren möglich
    19.12.2013 Auch eine unter Verwendung falscher Personalien erschlichene Einbürgerung ist wirksam. Das gilt unabhängig davon, ob der Einbürgerungsbewerber gegenüber der zuständigen Behörde unter dem Namen einer real existierenden oder einer frei erfundenen Person auftritt. Die Einbürgerungsbehörde kann daher nicht die Nichtigkeit einer auf diese Weise erschlichenen rechtswidrigen Einbürgerung feststellen. Möglich ist nur deren Rücknahme innerhalb der im Staatsangehörigkeitsgesetz dafür bestimmten Frist von fünf Jahren. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit einem den Beteiligten jetzt zugestellten Urteil vom 3. Dezember 2013 entschieden.