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Verfahren auf Verpflichtung der Staatsanwaltschaft Mannheim zur Unterlassung einer Äußerung zu einem Strafverfahren beendet

Datum: 28.07.2017

Kurzbeschreibung: 
Das Berufungsverfahren, in dem das Land Baden-Württemberg (Beklagter) auf Unterlassung bestimmter Äußerungen der Staatsanwaltschaft Mannheim in Anspruch genommen wurde (zum Sachverhalt siehe Pressemitteilung Nr. 7 vom 13.02.2017), wurde gestern in der mündlichen Verhandlung beendet.

Die Vertreterin des Beklagten erklärte in der mündlichen Verhandlung vor dem 1. Senat des VGH, dass das beklagte Land es unterlassen wird, im Hinblick auf den Kläger zu behaupten, zu veröffentlichen, zu verbreiten oder diese Handlung durch Dritte vornehmen zu lassen: „Richtig ist, dass an dem Griff des Messers DNA-Spuren festgestellt wurden, die von einer männlichen Person stammen und mit der DNA-Typisierung des Herrn K. [Kläger] übereinstimmen“.

Daraufhin erklärten der Kläger und der Beklagte das Verfahren übereinstimmend für erledigt. Das Verfahren ist damit beendet (Az. 1 S 191/17).

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