AfD-Versammlung auf Mannheimer Marktplatz: Beschwerde der Stadt Mannheim erfolgreich

Datum: 07.06.2024

Kurzbeschreibung: 

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit einem vor kurzem den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss der Beschwerde der Stadt Mannheim gegen die gestern ergangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe stattgegeben.

AfD-Versammlung auf Mannheimer Marktplatz: Beschwerde der Stadt Mannheim erfolgreich

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit einem vor kurzem den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss der Beschwerde der Stadt Mannheim gegen die gestern ergangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe stattgegeben.  

Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 6. Juni 2024 (1 K 2588/24) auf Antrag des baden-württembergischen Landesverbands der Alternative für Deutschland (AfD) Eilrechtsschutz gegen eine Allgemeinverfügung und eine versammlungsrechtliche Auflage gewährt, nach denen die Durchführung der von der AfD beabsichtigten Versammlung am Abend des heutigen Freitags auf dem Mannheimer Marktplatz untersagt ist (zu weiteren Einzelheiten siehe die Pressemitteilung vom 6. Juni 2024 auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Karlsruhe). 

Der 12. Senat des VGH hat mit seinem vor kurzem bekannt gegebenen Beschluss die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und die Eilanträge der AfD abgelehnt. 

Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar (12 S 882/24). 

Hinweis: Bisher ist den Beteiligten nur den Tenor des im Beschwerdeverfahren ergangenen Beschlusses mitgeteilt worden. Da noch keine schriftliche Begründung des Beschlusses vorliegt, können derzeit keine weiteren Angaben zum Inhalt des Beschlusses gemacht werden. Eine weitere Pressemitteilung ist vorgesehen, sobald die Gründe vorliegen.

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