Mannheim Innenstadt: Bebauungsplan zum Verbot gewerbsmäßiger Grillnutzung unwirksam

Datum: 08.05.2024

Kurzbeschreibung: 

Der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 7. Mai 2024 in seinem Urteil den Bebauungsplan Nr. 11.43 „Verbrennungsverbot beidseits der Kurpfalzstraße in Mannheim - Innenstadt/Jungbusch“ der Stadt Mannheim vom 22. April 2021 für unwirksam erklärt.

Mannheim Innenstadt: Bebauungsplan zum Verbot gewerbsmäßiger Grillnutzung unwirksam

Den Beteiligten wurde heute der Tenor des ergangenen Urteils mitgeteilt. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Antragsgegnerin kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben (3 S 189/22).

Hinweis: Der VGH wird eine gesonderte Pressemitteilung zu den Urteilsgründen, die voraussichtlich erst in einigen Wochen vorliegen werden, veröffentlichen. Derzeit können keine weiteren Angaben zum Inhalt des Urteils gemacht werden. Auch nähere Angaben zum Zeitpunkt, in dem die Urteilsgründe vorliegen werden, sind nicht möglich.

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