Zum Inhalt springen

Datum: 18.06.2026

Uhrzeit: 10:30

Termin aufgehoben! K. gegen Gemeinde Riederich wegen Gültigkeit des Bebauungsplans Mühlwiesen-Rain, Änderung Teilbereich Kindergarten

Aktenzeichen: 8 S 1412/24

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragstellerin, deren Grundstück teilweise im Plangebiet liegt, wendet sich gegen den Bebauungsplan ‚„Mühlwiesen-Rain“, Änderung Teilbereich Kindergarten‘ der Gemeinde Riederich vom 27.09.2023. Sie macht geltend, dem Bebauungsplan fehle abgesehen davon, dass er nicht ordnungsgemäß ausgefertigt sei, bereits die städte-bauliche Erforderlichkeit. Da in einem allgemeinen Wohngebiet Anlagen für soziale Zwecke ohnehin allgemein zulässig seien, sei eine Ausdehnung der Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf (Kindergarten) auf einen Teil ihres unbebauten Grundstücksteils nicht erforderlich gewesen. Zumindest hätte es einer Abwägung mit ihrem privaten Interesse bedurft, ihr Grundstück dort wie bisher privatnützig nutzen zu können. Daran ändere auch nichts, dass ihr vom Bürgermeister zugesagt worden sei, die bisherige Festsetzung im Falle einer Beendigung des Nutzungsverhältnisses wiederherzustellen. Jedenfalls hätte geprüft werden müssen, ob auch ein gleich geeignetes Grundstück der öffentlichen Hand zur Verfügung gestanden hätte.