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Datum: 28.06.2023
Uhrzeit: 10:30
H. u.a. gegen Stadt Hechingen wegen sanierungsrechtlicher Genehmigung
Aktenzeichen: 8 S 1114/22
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Die Kläger hatten vor dem Verwaltungsgericht die Feststellung beantragt, die von ihnen für den Verkauf bebauter Liegenschaften einschließlich eines Hotelbetriebs nebst Inventar beantragte sanierungsrechtliche Genehmigung gelte bereits als erteilt. Das Verwaltungsgericht hatte der Klage stattgegen. Dagegen wendet sich die beklagte Stadt mit der vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung. Sie macht geltend, dass der Genehmigungsantrag auch nach den vom Kläger zu 1 und der beigeladenen Wohnbaugesellschaft abgegebenen Erklärungen noch nicht prüffähig gewesen sei. Denn ohne gesonderte Angaben zum Verkehrswert der bebauten Grundstücke habe sie die erforderliche Kaufpreisprüfung nicht durchführen können. Denn die Erklärungen der Vertragsparteien hätten offengelassen, mit welchem Wert der Hotelbetrieb nebst Inventar bei dem vereinbarten Kaufpreis berücksichtigt worden sei.
